Der/Die Stadtjugendfeuerwehrwart*in leitet die Jugendfeuerwehr Stuttgart und vertritt die Interessen der Jugendfeuerwehr gegenüber dem Stadtfeuerwehrverband sowie der Branddirektion und anderen Verbänden. Er/Sie ist für alle abteilungsübergreifende Angelegenheiten der Jugendfeuerwehr Stuttgart zuständig. Der/Die Stadtjugendfeuerwehrwart*in beruft im regelmäßigen Turnus Jugendleitersitzungen ein, bei denen aktuelle Themen und Veranstaltungen besprochen werden. Ebenfalls beruft er/sie zu ihrer Unterstützung Fachgebietsleiter. Dem/Der Stadtjugendfeuerwehrwart*in stehen zwei Stellvertreter zur Seite. Gewählt wird der/die Stadtjugendfeuerwehrwart*in von den Jugendfeuerwehrwarten der Jugendgruppen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.